Themenübersicht Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die von den Krankenkassen verwaltet werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Personen in der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung geschaffen. Maßgaben zum Pflegeversicherungsrecht finden sich u.a. im SGB XI.