Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

1. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Handelsvertretung Ralf Goebel (im Folgenden „HVG“ genannt) in Bezug auf die von der HVG angebotene Online-Präsentation (im Folgenden  „AGB“ genannt). Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der Rechtsbeziehungen (im Folgenden „Vertrag“ genannt) zwischen der HVG und dem Kunden im Bezug auf die Online-Produkte (im Folgenden auch „Leistung(en)“ genannt).

2. Eine Beauftragung der Leistung(en) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Bedingungen des Kunden finden keine Anwendungen, es sei denn, sie werden durch die HVG ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

3. Die HVG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen bzw. neuzufassen. Über Änderungen, Ergänzungen bzw. Neufassungen dieser AGB wird der Kunde vor deren Inkrafttreten rechtzeitig im Voraus per Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung bzw.  Neufassung,  gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Folge wird der Kunde im Rahmen der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung bzw. Neufassung hingewiesen. Akzeptiert der Kunde die geänderten AGB nicht, steht der HVG ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von 3 Monaten zu; die HVG hat dieses innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Die aktuellen AGB sind jederzeit abrufbar unter www.das-onlinebuch.de/agb.

5. Die Beauftragung der unter dem Geltungsbereich dieser AGB angebotenen Leistungen steht ausschließlich Unternehmen i.S.d § 14 BGB, juristischen Personen, Gewerbetreibenden sowie Selbständigen bzw. Freiberuflern zu.

 

II. Vertragsschluss

1. Der Kunde erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins einen für ihn verbindlichen Auftrag zur Erbringung der jeweilig gewünschten Leistung. Jede Bestellung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Mit der Bestellung versichert der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein. Ferner ist der Kunde zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Bestellung erhobenen Daten verpflichtet. Bei einer Änderung dieser, ist der Kunde verpflichtet, diese der HVG gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

3. Der  Vertrag kommt mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. konkludent mit der Leistungserbringung durch die HVG zustande.

4. Die HVG ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche entstehen, wenn sich  herausstellt, dass Inhalt oder Form der gewünschten Leistung (im Folgenden gemeinsam „Inhalt“ genannt) gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser AGB verstoßen.

5. Ein Rücktrittsrecht der HVG besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.

 

III. Vertragsgegenstand

1. Der Gegenstand des Vertrags richtet  sich nach der mittels Bestellschein durch den Kunden in Auftrag gegebenen und von der HVG angenommenen Leistung(en), die die HVG während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig erbringt. Ergänzend hierzu ergibt sich der Umfang der Leistung(en) aus den in der jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Aussagen; diese sind abrufbar unter www.das-onlinebuch.de/produkte

2. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderliche Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Suchbegriffe, Videos, Links etc. der HVG gemäß Ziffer V dieser AGB zur Verfügung zu  stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach Ermessen der HVG gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht. Hiervon abweichend stellt die HVG nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern sie hierzu ausdrücklich und  schriftlich beauftragt wurde. Wenn und soweit die  HVG dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über  diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und der HVG bzw. Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

3. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls geschuldet ist ein wirtschaftlicher Erfolg.

4. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, dass dem Kunden an der erbrachten Leistung bzw. deren Leistungsergebnissen gegen zusätzliches Entgelt ein über die Vertragsdauer hinausgehendes Nutzrecht (Ziffer VI) eingeräumt wird. Die HVG wird mit dem Kunden hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Es gilt Ziffer IX 7. dieser AGB.

 

IV. Leistungserbringung durch Dritte

1. Die HVG ist stets dazu berechtigt, sich zur Erbringung der geschuldeten Leistung Dritter (im Folgenden „Partner“ genannt) zu bedienen. Der Kunde erklärt sich hiermit mit Auftragserteilung einverstanden.

2. Ergänzend gelten in einem solchen Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners, die der Kunde unter www.das-Onlinebuch.de/agb einsehen kann.

 

V. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann.Der Kunde hat demnach die von ihm zur Verfügung zu stellenden Inhalte absprache-, ordnungs- und fristgemäß der HVG beizubringen und in für die weitere, vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form zu übermitteln. Gleiches gilt für sämtliche  Mitwirkungshandlungen, die seitens des Kunden für eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung nötig sind, wie zum Beispiel den Einbau eines Ergänzungstextes im Quelltext seiner .de- Domain bei der Mobilisierung seiner Homepage.

2. Ferner ist der Kunde für die bereits gestellten Inhalte sowie deren Nutzung im Rahmen der beauftragten Leistung(en), insbesondere hinsichtlich deren inhaltlicher Richtigkeit, deren Aktualität sowie deren rechtliche Zulässigkeit ausschließlich allein verantwortlich.Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser AGB verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt

• gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, insbesondere gegen das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das  Betäubungsmittelgesetz sowie das Gesetz zum Jugendschutz

• rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,

• nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,

• pornographisch oder sexuell anstößig ist,

• gewaltverherrlichenden Charakter aufweisen,

• Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt.

Der HVG obliegt in keinster Weise eine Prüfpflicht hinsichtlich der Inhalte.

3. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung von der HVG beanspruchte Zeit entsprechend; auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber  hinaus ist die HVG in einem solchen Fall berechtigt, aber keineswegs verpfl ichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten und zu ersetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch die HVG erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

4. Vor der Veröffentlichung der beauftragten Leistung kann die HVG diese dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung (im Folgenden „Entwurf“  genannt), die Zustimmung für eine  finale Umsetzung dieser und damit für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde der HVG nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von der HVG übermittelte Entwurf als freigegeben.

5. Soweit die Erbringung der Leistung eine E-Mail-Funktionalität beinhaltet, ist der Kunde für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung verbreiteten Inhalte ausschließlich allein verantwortlich. Eine Überprüfung der Inhalte seitens der HVG findet nicht statt. Der Kunde sichert zu, bei der Nutzung der E-Mail-Funktionalität die Bestimmungen dieser AGB wie auch die gesetzlichen Regelungen stets zu beachten.

 

VI. Rechteeinräumung

1. Der Kunde räumt der HVG im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich  der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller  bereits bekannter wie auch zukünftiger Nutzungsarten. Insbesondere ist die HVG berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu  vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die HVG die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

3. Der Kunde garantiert gegenüber der HVG, über sämtliche, für die in Auftrag gegebene Leistung erforderliche Rechte, insbesondere hinsichtlich der in diesem Zusammenhang der HVG zur Verfügung gestellten Inhalte, uneingeschränkt zu verfügen.

 

VII. Haftung des Kunden und Freistellung

1. Im Fall der Inanspruchnahme der HVG durch Dritte, die eine Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden überlassenen Inhalte bzw. durch die/das freigegebene oder als genehmigt geltende  Leistung/Leistungsergebnis geltend machen, haftet der Kunde ausschließlich allein.

2. Ferner hat der Kunde die HVG im Fall einer solchen Inanspruchnahme der HVG von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

 

VIII. Gewährleistung und Haftung der HVG

1. Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Die HVG kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. Die HVG ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

2. Die HVG übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.

3. Auf den Transport von Daten über das Internet hat die HVG keinen Einfluss. Die HVG übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

4. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind  grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und die HVG aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist die HVG dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzu-holen.

5. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafte Leistung, die die HVG bzw. dessen Dienstleister zu vertreten hat, hat der Kunde der HVG gegenüber einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf  Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen  Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Im Übrigen ist die Haftung der HVG, gleich aus welchem Rechtsgrund im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit der HVG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei  leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

7. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von der HVG zu vertreten sind, entbinden diesen  von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung der HVG vollumfänglich ausgeschlossen.

8. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der HVG verjähren innerhalb von 6 Monaten.

9. Soweit die Haftung der HVG beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für dessen Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs-gehilfen.

 

IX. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellschein angegebenen Zeitpunkt.

2. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern auf dem Bestellschein nichts Abweichendes geregelt ist, in der Regel 12 Monate.

3. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht ordnungsgemäß unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.

4. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

•  wenn der Kunde sich für mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monate mit der geschuldeten Zahlung in Verzug befindet

•  wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde

• bei Verstoß gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Regelungen

5. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

6. Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 4 ist die HVG berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrags an  Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

7. Nach Vertragsende besteht gegebenenfalls für den Kunden die Möglichkeit – je nach Leistung – gegen Entrichtung einer entsprechenden Vergütung die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung  existierenden Leistungsergebnisse zu übernehmen und ohne weitere Beteiligung bzw. Zutun der HVG auf eigene Kosten aufrechtzuhalten bzw. weiterzuführen. Der Kunde hat dies der HVG gegenüber innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Ferner hat der Kunde in einem solchen Fall alle hierfür erforderlichen Handlungen und Erklärungen selbstständig vorzunehmen bzw. abzugeben. Die Parteien werden dann hierüber eine entsprechende Vereinbarung treffen. Andernfalls ist die HVG berechtigt, die Leistungsergebnisse einschließlich der darin enthaltenen Inhalte zu löschen bzw. an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde innerhalb angemessener Frist nach Vertragsbeendigung der HVG nicht mitteilt, ob er eine Übernahme beabsichtigt oder nicht. Sofern im Fall der Rückgabe an die Vergabestelle eine Vergütung fällig wird, ist diese durch den Kunde zu leisten.

 

X. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

1. Der Preis der Leistungserbringung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der HVG. Änderungen der Preisliste bleiben der HVG vorbehalten.

2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

3. Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch die HVG erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Konto der HVG. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch die HVG hat Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten der HVG  geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittierung anerkannt.

4. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann die HVG den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag auf einmal fällig stellen.

5. Für ergangene Mahnungen können (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich die HVG vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die HVG Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

6. Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die HVG entgegenzunehmen.

7. Die HVG ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

8. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

XI. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der HVG soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus de  Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

3. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

4. Die Verwendung der Kundendaten für andere Leistungen oder Produkte durch die HVG und/oder ihm nahe stehenden Unternehmen wird vom Kunden mit Unterzeichnung der Bestellung gestattet.

 

Stand: Januar 2022

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