BIH Soziale Entschädigung
Die Versorgungsverwaltung und die Hauptfürsorgestelle sind für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an die Menschen zuständig, die einen Gesundheitsschaden aufgrund eines Ereignisses haben, für den der Staat die Verantwortung übernimmt (zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Impfgeschädigte sowie deren Hinterbliebene). Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger im Sinne von § 6 SGB IX.
Die Struktur der Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen in den Bundesländern ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Ländern sind sie bei den Kommunen (Kreis- oder Stadtverwaltung) oder den örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen angesiedelt. In anderen Ländern sind sie staatlich organisiert und die Aufgaben sind angesiedelt im jeweiligen Sozialministerium, in nachgeordneten Landesämtern oder bei Regierungspräsidien.