
Übernachten und Camping
Übernachten und Camping
Übernachten
Ob Zimmer für eine Nacht oder länger. Für Familien, Single oder Gruppen. Monteurunterkunft mit oder ohne Selbstverpflegung, Bauernhof oder Luxus. Das Angebot ist riesengroß. Es gibt viele Ausstattungen, Servicemerkmale und Verpflegungsarten. Ein* oder Fünf***** Sterne. Sie haben die Wahl.Betriebsarten
Die Definition der Betriebsarten erfolgt in enger Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513 (www.beuth.de) und die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).Zimmerarten
Die Definition für die unterschiedlichen Zimmerarten im Beherbergungsgewerbe erfolgt nach der Beschreibung der DTV-Geschäftsstelle Deutscher Tourismusverband e.V. Internet: www.deutschertourismusverband.deAussstattungs /- Servicemerkmale
Die Definition für Ausstattungs- und Servicemerkmale, z.B. Frühstück, Souterrainwohnung, Terrasse, Wintergarten, Kücheneinrichtung erfolgt nach der Beschreibung der DTV-Geschäftsstelle Deutscher Tourismusverband e.V. Internet: www.deutschertourismusverband.deVerpflegungsarten
Die Definition für Verpflegungsarten, z.B. Halbpension, Vollpension, Frühstück, Erweitertes Frühstück, Frühstücksbuffet, Koschere Kost, Vegetarische Kost erfolgt nach der Beschreibung der DTV-Geschäftsstelle Deutscher Tourismusverband e.V. Internet: www.deutschertourismusverband.deKlassifizierung
I. Deutsche Hotelklassifizierung, II. Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen, III. Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, IV. Klassifizierung für Privatzimmer, V. Campingplatz-Klassifizierung, VI. Klassifizierung für Sportboothäfen / MarinasQualitätsstandards
Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband bzw. ihre Vorgängerorganisationen geben seit 1953 gemeinsam die „Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" heraus. Die sogenannten Begriffsbestimmungen sind Qualitätsstandards für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen und weitestgehend materieller Bestandteil der Kurortegesetze / -verordnungen der Bundesländer. Im Vordergrund der staatlichen Anerkennung steht die Überprüfung der Strukturqualität. Darüber hinaus bilden die Begriffsbestimmungen die Grundlagen für die kurort-medizinische Therapie mit den ortsgebundenen Heilmitteln.Camping
Campingplätze, Campingmöbel, Caravan / Wohnmobile, Camping An- /Verkauf, Camping mit dem Motorrad, Camping mit Rad und Wandern, Camping im Winter, Camping mit Kindern, Zeltlager